Vorteile von E-Rechnungen
E-Rechnungen haben zahlreiche Vorteile: Sie lassen sich direkt mit Buchhaltungsprogrammen digital buchen, prüfen und freigeben. Medienbrüche und Fehler werden vermieden, Buchhaltungsabläufe rationalisiert und Kosten gesenkt. Aufgrund der automatisierten Prozesse können auch Zahlungseingänge beschleunigt werden.
Mit unserer Software “E-Rechnung 2025” bieten wir Ihnen eine Lösung an, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Unternehmen unterstützt, die neuen Vorgaben ab dem 01. Januar 2025 zu erfüllen, zumal die Bundesregierung erklärt hat, kein entsprechendes Tool bereitzustellen.
Unsere Software (Kaufversion, kein Abo) ermöglicht es, E-Rechnungen einfach, rechtssicher und intuitiv zu erstellen, zu versenden sowie zu empfangen.
Mit E-Rechnung 2025 können Pauschalleistungen und Abrechnungen nach Zeit nach der neuen Regelung rechtskonform im digitalen, strukturierten und maschinenlesbarem E-Rechnungsformat ausgestellt und die Rechnungen revisionssicher archiviert werden. Zudem ermöglicht es, eigene Dokumente um die erforderlichen XML-Daten anzureichern. Das Datenformat X-Rechnung entspricht den Vorgaben der europäischen CEN-Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931 und damit den neuen gesetzlichen Vorgaben. Des Weiteren können empfangene E-Rechnungen und deren Inhalt anzeigt werden (z.B. ZUGFeRD, XRechnung, Factur-X).
- Entsprechend der EU Norm EN 16931
- XRechnung
- Lokale Datenhaltung
- Mahnwesen
- Pauschalhonorar
- Zeithonorar
- opt. GoBD-Modul inkl. GoBD-Export
- opt. Modul Business-Cockpit
weitere Informationen
Im Funktionsumfang der Software enthalten sind neben Zu- und Abschlägen, besonderen Leistungen, Rundungen, Nebenkosten oder Sonderpositionen auch das Mahnwesen, eine Adressdatenbank, Stundenzettel zur Zeiterfassung, die Angebotserstellung, eine Zahlungsübersicht sowie eine GoBD/Steuerberater-Schnittstelle. Damit vereinfacht E-Rechnung 2025 auch die Rechnungsablage und Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Zu den weiteren Funktionen gehören ein Business-Cockpit mit einer Übersicht wichtiger Rechnungs- und Angebotsdaten, eine Textvorlagenverwaltung für Verträge und Anschreiben, ein Vorlageneditor für die Angebots-/Rechnungsvorlagen, automatische Rechnungsnummern, einen E-Mail-Versand sowie Abschlags- und Sammelrechnungen. Damit verfügt E-Rechnung 2025 neben dem wichtigen X-Rechnungsdaten-Export und -Import über alle wichtigen Funktionen rund um die Abrechnung und Verwaltung von Zeit- und Pauschalpositionen.
Merkmale und Funktionen:
- Pauschalhonorar
- Zu- und Abschläge
- Nebenkosten
- Sonderpositionen
- Rundung
- Skonto
- Autom. Nummernvergabe
- Mahnwesen
- Zahlungsübersicht
- Angebotsübersicht
- Projektkontrollzentrum
- Adressdatenbank
- Projektverwaltung
- Nutzerverwaltung
- Interne Textverarbeitung
- Datensicherung
- Honorarübersicht
- Druckvorschau
- Vorlagenverwaltung
- Stundenlohnzettel
- Supportmodul
- Automatische Updatesuche
Systemvoraussetzungen:- 800 MB freier Festplattenspeicher
- mind. 2 GB freier Hauptspeicher
- Prozessor 2 GHz
- Windows 10 und Windows 11
Folgende Formate sind mit unserem Programm aktuell lesbar:
- ZUGFeRD (2.3.0) und Factur-X (1.0.07) in den Profilen BASIC, EN 16931, Standard-Profil, COMFORT, XRECHNUNG
- ZUGFeRD (2.2.0) und Factur-X (1.0.06) in den Profilen BASIC, EN 16931, Standard-Profil, COMFORT, XRECHNUNG
- XRechnung (3.0.2)
- XRechnung (2.3.1)
- XRechnung (2.2.0)
- XRechnung (2.1.1)
- XRechnung (2.0.1)
- XRechnung (2.0.0)
- XRechnung (1.2.2)
Zusätzliche Module für “E-Rechnung 2025”
Business-Cockpit
- Übersicht Zahlungseingänge
- Mahnwesen
- Ausweis von Auftragsreserven
- Grafische Auswertung der Projektstruktur
- Import von Kontoauszügen
- Export nach Excel
- Erweiterung europäische Umsatzsteuer-Sätze
GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle
Das GoBD-Modul unterstützt Sie bei der Erfüllung der GoBD-Anforderungen.
KI-Assistent erleichtert den Büroalltag
Ein integrierter KI-Assistent erleichtert den Büroalltag durch die automatische Untergliederung von Auftragspositionen inklusive Aufwandsschätzung, die Erzeugung oder Übersetzung von Detailbeschreibungen sowie den Entwurf von Anschreiben und Abschlusstexten für Angebote und Rechnungen – wahlweise mit geschäftlichem oder freundschaftlichem Tonfall.
Rechnungen blitzschnell versenden
Neben einer E-Rechnung können Sie auch ein PDF erstellen und über den internen E-Mail-Verteiler versenden.
Lokal statt Cloud
Die Software E-Rechnung wird vollständig lokal auf Ihrem Computer installiert. Desktop-Software bietet mehrere Vorteile, u.a:
- Offline-Zugriff
- Volle Kontrolle über Daten
- Integration mit lokalen Ressourcen (z. B. Drucker, Kameras usw.)
- Kostengünstig
- Hohe Datensicherheit
Mit unserer Software “E-Rechnung 2025” können Sie:
1. Rechnungen erstellen und versenden
Erstellen Sie mit wenigen Klicks Ihre erste Rechnung und profitieren Sie von professionellen Rechnungsvorlagen. Gestalten Sie Ihre Vorlage individuell und machen Sie sie zu Ihrer eigenen.
2. Offene Rechnungen im Blick behalten
Versenden Sie bei Bedarf mit wenigen Klicks Zahlungserinnerungen an Ihre Kunden und erhalten Sie Ihr Geld immer pünktlich.
3. Zahlungseingänge überwachen *
Sobald Ihre Kunden die Rechnung bezahlt haben, können Sie die Zahlung mit der entsprechenden Rechnung verknüpfen.
* erfordert Modul Business Cockpit
Screenshots aus unserer Software “E-Rechnung”
Weitere Software-Produkte zum Erstellen von E-Rechnungen
Weise-Control 2025
Weise- Control 2025 – die nach dem PeP-7-Standard zertifizierte Büro- und Management-Software für Planungsbüros (BMSP) – unterstützt Sie bei der Bearbeitung, Steuerung und Dokumentation von Projekten und Aufgaben im Büroalltag eines Architektur- oder Ingenieurbüros sowie bei der Honorarberechnung nach HOAI.
HOAI-Pro 2025
HOAI-Pro 2025 unterstützt Planer bei der transparenten und rechtssicheren Honorarberechnung sowie der Erstellung von Angeboten und Rechnungen nach HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996.
Die Software bietet flexible Einstellmöglichkeiten zur Abrechnung gemäß EuGH-Urteil. So kann man beispielsweise bei den anrechenbaren Kosten die Interpolation, Honorarzone und den Honorarsatz umgehen, Kostenansatzbezeichnungen ändern oder Leistungsphasen individuell untergliedern.