Elektronische Rechnungen werden im B2B-Bereich ab 01.01.2025 Pflicht. Danach müssen Rechnungen von Unternehmen an inländische Unternehmen (B2B) in einem strukturierten digitalen Format, beispielsweise dem X-Rechnungsformat, ausgestellt, übermittelt und empfangen werden sowie eine maschinelle Verarbeitung ermöglichen.
Per E-Mail versandte PDF-Rechnungen gelten künftig nicht mehr als elektronische Rechnung und sind für ab 2025 erbrachte Leistungen mit Übergangsregelungen bis 2027 nicht mehr zulässig.